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Buergerentscheid
Panorama

Abstimmungsbezirke

Bekanntmachung

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.9.2010.

Antrag der Interessengemeinschaft „Lebendiges Seubersdorf“ auf ein
  Bürgerbegehren: „Keine Umgehungsstraße in Seubersdorf“;

     
   a) Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Bürgermeister Bierschneider wies eingangs auf die rechtlichen Grundlagen eines Bürgerentscheids hin. In Art. 18 a der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass Bürger aber auch der Gemeinderat über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einen Bürgerentscheid beantragen können. Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat.

Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, müssen mindestens 10% der wahlberechtigten Bürger mit ihrer Unterschrift einen Vorschlag unterstützen.

Die Interessengemeinschaft „Lebendiges Seubersdorf“ hat am 23.08.2010 bei der Gemeindeverwaltung 86 Unterschriftslisten mit 758 Unterschriften eingereicht. Das Bürgerbegehren kann nur von Personen unterzeichnet werden, die am Tage der Einreichung des Bürgerbegehrens Gemeindebürger sind. Für die Feststellung der Zahl der gültigen Unterschriften ist das von der Gemeinde zum Stand dieses Tages anzulegende Bürgerverzeichnis maßgebend.

Die Gemeindeverwaltung hat die eingereichten Unterschriften geprüft und insgesamt 723 als gültig anerkannt. Dies sind fast 19 % der stimmberechtigten Bürger. Die erforderliche 10% Hürde ist somit deutlich überschritten.

Maximilian Wurm machte den Vorschlag, den Volksentscheid anzuerkennen, da eine ausreichende Mehrheit der Bürger zugestimmt hat.

Peter Betz fragte noch, ob die Verwaltung auch die Fragestellung geprüft hat. Laut Herrn VOAR Ries wurde die Antragstellung in der Sache geprüft. Diese Fragestellung ist so zulässig.

Nachdem kein Ablehnungsgrund besteht, stellte Bürgermeister Bierschneider die Frage, wer der Zulassung des Bürgerbegehrens zustimmt und es damit zu einem Bürgerentscheid kommt.

Der Gemeinderat stimmte mit 18 : 0 Stimmen zu, den Antrag der Interessengemeinschaft auf Durchführung eines Bürgerentscheids zuzulassen.


   b) Festsetzung des Abstimmungstages

Ab dem heutigen Datum muss innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchgeführt werden. Die Weihnachtszeit ist hier vermutlich nicht die passende Zeit so Bürgermeister Bierschneider. Die Verwaltung braucht aber auch eine Vorlaufzeit um alle Fristen für Bekanntmachungen, Bestellung der Abstimmungsbenachrichtigungs-karten, Drucken von Stimmzetteln usw. einhalten zu können.

Bürgermeister Bierschneider machte den Vorschlag die Abstimmung auf den
14. November 2010 festzulegen.

Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag mit 18 : 0 Stimmen zu.


   c) Beratung und ggf. Beschluss über anhängendes Ratsbegehren

Bürgermeister Bierschneider erläuterte hierzu, dass der Gemeinderat dem Antrag der Interessengemeinschaft ein Ratsbegehren entgegenstellen kann (Konkurrenzvorlage). Hier könnte der Gemeinderat eine eigene Formulierung entwerfen und diese dem Bürgerbegehren gegenüberstellen. Die Bürger könnten sich damit zwischen zwei Formulierungen entscheiden. Nachdem es hier zu einem Patt kommen kann, ist eine dritte Fragestellung (Stichfrage) erforderlich.


Was ist denn eigentlich ein Ratsbegehren?

Ganz vereinfacht ausgedrückt auch ein Begehren, dass vom Gemeinderat ausgeführt und das als Alternative zum Bürgerbegehren von Interessengemeinschaften gestellt wird, also die Vorstellungen der Mehrheit des Gemeinderates widerspiegelt.
Das Ganze wird dadurch nicht einfacher sondern immer komplizierter.
Es kann beim einfachen Begehren noch mit Ja oder Nein abgestimmt werden, wobei mind. 20 % der Wahlberechtigten dafür sein müssen. Bei über 40 % Wahlbeteiligung können sogar beide Anträge die Quote schaffen.
Deshalb ist oder wäre hier noch eine dritte Wahlmöglichkeit notwendig, die so genannte Stichfrage.

Einige Vorschläge z.B. die man als Alternative für das Ratsbegehren anbieten könnte.

Sind sie dafür:
dass der Durchgangsverkehr aus der Ortsdurchfahrt Seubersdorf ausgeleitet wird
dass für die Siedlung an der Eichenhofener Straße eine Schallschutzwand gebaut wird
dass der Ortskern von Seubersdorf neu angelegt und gestaltet wird
dass das schlechte Straßenstück der Staatsstr. 2251 und die Spurrillen (B8) ausgebessert und saniert werden – Neuleerung erfolgt.
dass diese Maßnahmen ohne Kosten für die Gemeinde abgewickelt werden kann

Klingt doch verlockend, da müsste doch fast jeder eigentlich zustimmen, Ja ankreuzen.
Doch was bringt es dem Gemeinderat und vor allem der Gemeinde. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns in einem Verfahren befinden, dass wir nicht in der Hand haben in dem wir wenig entscheiden können.
Wir haben keinerlei Einfluss auf irgendwelche Terminierung, ob Planfeststellungsverfahren, Bauumfang, Bauzeit und was alles zu so einer Maßnahme gehört. Der Interessengemeinschaft geht es nicht anders.

Ich habe in letzter Zeit mitbekommen, dass man bei solchen Maßnahmen nicht in Jahren, sondern in Zeiträumen von Jahrzehnten denken muss.

Also, trotz der Verlockung der Formulierung würde ich dazu tendieren, kein Ratsbegehren, einfache unkomplizierte Abstimmung Ja oder Nein.

Dem sollen wir in einer Sache die wir nur minimal mit beeinflussen können, die schon vorhandenen Gräben noch mehr aufreißen.
„Sollen wir das Klima zwischen Gegnern und Befürwortern, in den Ortsteilen, in den Vereinen noch mehr vergiften als bisher schon der Fall ist. Hier gibt es nicht viel zu gewinnen, weil andere an den Steuerhebeln sitzen“, lautete Bierschneiders rhetorische Frage zu einem möglichen Ratsbegehren, für das sich anschließend kein Gemeinderat mehr aussprechen wollte.



   d) Ernennung eines Abstimmungsleiters und eines Stellvertreters

Bürgermeister Bierschneider gab bekannt, dass die Gemeinde bei Kommunalwahlen einen Wahlleiter und hier einen Abstimmungsleiter sowie einen Stellvertreter berufen muss. Er selbst möchte diese Aufgabe nicht übernehmen.
Er hat deshalb vorgeschlagen aus der Verwaltung Herrn Manfred Meier als Abstimmungsleiter und Frau Christina Thumann als stellvertretende Abstimmungsleiterin zu berufen.

Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag mit 18 : 0 Stimmen zu.


Bürgermeister Bierschneider gab noch Hinweise wie sich der Bürgerentscheid auswirken kann:
Sollte der Bürgerentscheid von den Bürgern abgelehnt werden, kann das Staatliche Bauamt die Planung weiter entwickeln wie bisher auch.

Erhält beim Bürgerentscheid die Vorlage der Interessengemeinschaft eine Mehrheit so hat dies eine Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderates. Diese Entscheidung könnte innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

D.h. es darf nichts mehr gemacht werden was der Baumaßnahme dienlich ist. D.h. auch, wenn in diesem Zeitraum (1 Jahr) das Planfeststellungsverfahren durchgeführt würde, müsste sich der Gemeinderat und der Bürgermeister gegen die Maßnahme aussprechen.
Bin ja immer mit Bauamt in Kontakt und hatte erst letzten Dienstag ein umfangreiches Gespräch.
Es dürfte dann auch Punkte nicht weiterverfolgen bei denen wir eigentlich mit dem Bauamt einen Konsens erreichen.

a)Zufahrt von Krappenhofen, Eichenhofener Str., anheben, ganze übersichtlicher wird
b)Ergänzung – Verlängerung der Schallschutzwand entlang der Eichenhofener Siedlung über Bahnbrücke, auf der anderen Seite – Einfahrt als Abrundung etwas rumziehen.
c)Besonders wichtig erscheint, Ein – Ausfahrt – Abbiegung vor Bächmann Kurve. Irgendwas Dreieckiges, Kreisverkehr, oder was auch immer, Geschwindigkeit, besonders Richtung Batzhausen herausnimmt. Auch Flüsterbelag wieder im Gespräch.
   Kein Problem damit, wenn ich hier nicht mehr weiterverhandeln darf.
Letzter Punkt:
Die Verantwortlichen des Bauamtes haben mir noch ans Herz gelegt, dass es schon im Gutachten steht, aber sagen Sie es ihren Leuten noch einmal: Prognose und Gutachten sagen eindeutig aus.
Zusätzlicher LKW Verkehr bzw. Mautausweichverkehr ist auch nach dem Bau der Spange nicht zu erwarten. Die B8 Richtung Daßwang wird nicht stärker belastet sein, als ohne den Bau der Spange.


Alwin Semmler fragte nochmals nach, ob bei einem Planfeststellungsverfahren die Gemeinde jetzt dann dagegen sein muss. Sollte die Mehrheit dem Bürgerentscheid mit „Ja“ zustimmen, dann sind wir ein Jahr daran gebunden.

Peter Betz fragte, was nach einem Jahr passiert. Lt. Bürgermeister kann der Gemeinderat dann neu beschließen und wäre nicht mehr gebunden.
Laut Manfred Bogner sollten wir jetzt nicht soviel spekulieren, warten wir die Entscheidung ab.

 

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