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Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet von Seubersdorf
Scopingtermin gem. § 4 Abs.1 BauGB im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen
Hier: 3 Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebietsfläche Sonnenener-
gienutzung “ÖSTLICH DASSWANG“ (Fl.Nr. 389, 390 (Teilfläche), und 394/1 (Teilfläche) der Gemarkung Daßwang)
- 4 Änderung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche Sonnenenergienut-
zung “WESTLICH BATZHAUSEN“ (Fl.Nr. 723 (Teilfläche), 729 (Teilfläche) und 730 der Gemarkung Batzhausen)
- 6 Änderung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche Sonnenenergie-
nutzung “SÜDLICH BATZHAUSEN (BEREICH 2)“ (Fl.Nr. 898 der Gemarkung Batzhausen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Gemeinde Seubersdorf steht der Nutzung erneuerbarer Energien welche die Bundesrepublik Deutschland unabhängig vom Import fossiler Energieträger machen soll offen gegenüber.
Im Gemeindegebiet Seubersdorf liegen hierzu mehrere Projektanfragen vor. Die für das Vorhaben in Anspruch genommenen Bereiche sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Seubersdorf als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes an diesem Standort ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern.
Der Gemeinderat hat nach Vorberatung unter Mitwirkung des mit der kommunalen Bauleitplanung beauftragten Büros Bartsch, Neutraubling, am 04.03.2010 beschlossen, zu den o.g. Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu hören.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche Sonnenenergienutzung “SÜDLICH BATZHAUSEN (BEREICH 1)“ (Fl.Nr. 909 und 910 (Teilfläche) der Gemarkung Batzhausen) wurde vom Gemeinderat nochmals in Überarbeitung gegeben um vor allem die Belange von Anwohnern zu klären und zu berücksichtigen.
Im Rahmen eines Fachstellentermins (Scopingtermin) werden die jeweiligen Planungen mit Darlegung der zu erwartenden Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild vorgestellt.
Die Gemeinde Seubersdorf als Verfahrensleitende Behörde lädt Sie aus diesem Grunde zum Fachstellentermin
am 22.03.2010, um 15.00 Uhr,
in das Rathaus Seubersdorf (Sitzungssaal) ein.
Um Teilnahme wird gebeten.
Sollten Sie an diesem Termin nicht teilnehmen können wären wir über eine rechtzeitige Mitteilung dankbar. In diesem Falle bitten wir um die Übermittlung einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag den 19.03.2010, sofern Ihre Belange betroffen sind.
Die 3., 4. und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht und der Prüfung hinsichtlich alternativstandorten können Sie hier herunterladen. ( 3. Änderung, 4. Änderung, 6. Änderung )
Mit freundlichen Grüßen
Bierschneider
1. Bürgermeister
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