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Soziales
Panorama

Alten- und Pflegeheime

Heim      Straße       Ort            Tel./Fax/mail
 
Caritas-Altenheim St. Franziskus Klostergasse 3 92334 Berching Tel.: 08462/1315
Fax: 08462/27354 email:altenheim.berching@caritas-eichstaett.de 

HELIOS Klinik
Bereich Kurzzeitpflege Krankenhausstr. 3 92334 Berching Tel.: 08462/202-0
email: postmaster@berching.helios.kliniken.de 

Alten- und Altenpflegeheim Doktorshof Doktorshofstr. 15 92348 Berg-
Hausheim Tel.: 09189/4110
Fax: 09189/41112 email: info@doktorshof.de 

Seniorenzentrum Breitenbrunn
 Dürner Str. 24 92363 Breitenbrunn Tel.: 09495/9406-0
Fax: 09495/9406-20 email: breitenbrunn@weidlich-gmbh.de 

Caritas Altenheim St. Anna Kreuzbergstr. 4 92364 Deining Tel.: 09184/1669
Fax: 09184/802028 email: altenheim.deining@caritas-eichstaett.de 

Caritas-Altenheim
Haus Bruder Balthasar Lohmühlenweg 3 92345 Dietfurt Tel.: 08464/6409-0

Fax: 08464/640964 email: altenheim.dietfurt@caritas-eichstaett.de 
Senioren- u. Pflegeheim St. Therese Meisenweg 5 92360 Mühlhausen Tel.: 09185/922612
Fax: 09185/922622 email: sttheresegmbh@yahoo.de 

Caritas-Altenheim St. Josef
Frau Kähler Lindenweg 3 92342 Freystadt Tel.: 09179/9484-0
Fax: 09179/9484-20 email: altenheim.freystadt@caritas-eichstaett.de 

Regens Wagner Lauterhofen Pflegebereich Karlshof 2 92283 Lauterhofen Tel.: 09186/179-0
Fax: 09186/179-103 email: rw-lauterhofen@regens-wagner.de 

BRK-Alten- und Pflegeheim Woffenbach Rittershofer Str. 1 92318 Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181/2640
Fax: 09181/264100 email: braun@ahwoffenbach.brk.de 

BRK Senioren Wohn- und Pflegeheim Friedenstr. 29 92318 Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181/4873-0
Fax: 09181/4873-500 email: braun@ahneumarkt.brk.de 

Caritas-Altenheim St. Johannes Ringstr. 55 92318 Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181/26670
Fax: 09181/266715 email: altenheim.neumarkt@caritas-eichstaett.de 

Evang. Alten- und Pflegeheim
Martin-Schalling-Haus Seelstr. 15 92318 Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181/40580
Fax: 09181/405829 email: msh@dw-neumarkt.de 

Altenpension Schiller Kurfürst-Philipp-Str. 9 92318 Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181/32911
Fax: 09181/440562 email: mariaschiller@rotundschnell.de 

Senioren-Pension Utrankah Deininger Weg 51 92318 Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181/21434
Fax: 09181/21434

Alten- und Pflegeheim St. Alfons Wildbad 1 92318 Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181/4500-0
Fax: 09181/4500-197 email: altenheimstalfons@web.de 

Seniorenzentrum Weidlich Zum Dallmeierkreuz 1 92331 Parsberg Tel.: 09492/9520
Fax: 09492/95220 email: parsberg@weidlich-gmbh.de 
Pflegeheim d. Bezirks Oberpfalz
(Geschlossenes Pflegeheim für Männer) Robert-Koch-Str. 2 92331 Parsberg Tel.: 09492/602-0
Fax: 09492/602-109 email: pflegeheim@bkh-parsberg.de 

Seniorenwohn- und Servicezentrum Am Schauerholz 3 92353 Postbauer-Heng Tel.: 09188/913-0
Tel.: 09188/913-210
Fax: 09188/913-213 email: senioren.zentrum@t-online.de 

Haus Mariacron Hinterer Markt 4 92355 Velburg Tel.: 09182/1622
Fax: 09182/2768
Die freien Heimplätze im Landkreis können Sie hier einsehen:

Barrierefreies Bauen:
Der Straßenraum ist der Mittelpunkt des öffentlichen Lebens in einer Gemeinde. Deshalb sollte seine selbstverständliche Benutzbarkeit für alle Menschen zur Baukultur jeder Kommune und zum Grundsatz jeder Stadterneuerung gehören.
Für manche Menschen ist schon der Bordstein eine Hürde, die nicht bewältigt werden kann. Barrierefreies Bauen ist bauen für alle. Eine Broschüre der Obersten Baubehörde finden Sie hier.

Gesundheitsreform: Die wichtigsten Änderungen zum 1.1.2004
Arzt-/Zahnarztbesuch (Praxisgebühr)
Bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung beträgt die Zuzahlung 10 EUR je Quartal für die erste Inanspruchnahme. Sie entfällt, wenn die Behandlung auf Überweisung aus demselben Quartal erfolgt. Auch Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge und Früherkennungstermine, Schwangerenvorsorge und Schutzimpfungen sind zuzahlungsfrei.
Arznei- und Verbandsmittel
Bei verschreibungspflichtigen Arznei und Verbandmitteln sind von den Patienten 10% des Abgabepreises als Eigenanteil zu tragen. Diese Zuzahlung beträgt mindestens 5 und höchstens 10 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Ausgenommen sind Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen (bis zum 18. Lebensjahr).
Brillen
Der Anspruch wird auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres begrenzt.
Entbindungsgeld
Diese Leistung entfällt ab 1.Januar 2004.
Fahrkosten
Fahrkosten mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung können nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden. Besondere Ausnahmen nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse sind möglich. Versicherte leisten dann eine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR, aber nicht mehr als die gesamten Transportkosten.
Häusliche Krankenpflege
Versicherte, die häusliche Krankenpflege nutzen, zahlen je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme eine Zuzahlung von mindestens 10% der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme pro Kalenderjahr, sowie 10 EUR je Verordnung.
Haushaltshilfe
Versicherte, die eine Haushaltshilfe benötigen, leisten je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme eine Zuzahlung von 10%. Sie beträgt mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR, aber nicht mehr als den täglichen Gesamtaufwand der Haushaltshilfe.
Heilmittel
Die Zuzahlung bei Heilmitteln wie Massagen, Krankengymnastik,
Sprachtherapie beträgt für jede Anwendung 10% der Gesamtkosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR. Zudem sind 10 EUR für die ärztliche Verordnung zu zahlen.
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und Mutterschaftsgeld
Die Zahlung erfolgt auch weiterhin durch die Krankenkasse. Finanziert wird diese Leistung allerdings nicht mehr aus dem Topf der gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern durch die stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer.
Krankenhausbehandlung
Bei einem Krankenhausaufenthalt sind pro Tag 10 EUR statt bisher 9 EUR selbst zu zahlen (begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr).
Künstliche Befruchtung
Für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden bei Frauen zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr und bei Männern zwischen dem 25. und 50. Lebensjahr drei Behandlungsversuche einschließlich der Medikamente zu 50% von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Sterilisation
Sterilisationen (bei Frauen und Männern), die nicht aus medizinischen Gründen geboten sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr übernommen.
Sterbegeld
Diese Leistung entfällt ab 1.Januar 2004.
DAS ÄNDERT SICH 2005/2006
Zahnersatz
Ab 2005 können die Versicherten wählen, ob sie ihren bewährten Versicherungsschutz für Brücken und Kronen behalten wollen oder ob sie diese Versicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Möglich ist auch eine Kombination aus gesetzlicher und privater Absicherung. Die Krankenkasse wird für Sie ein Angebot erarbeiten.
Krankengeld
Der Gesetzgeber hat das Krankengeld aus dem Leistungskatalog genommen. Ab 2006 sollen die Arbeitnehmer das Krankengeld selbst finanzieren. Dadurch sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden.
 


Mitteilung des BRK:
BRK-Betreuungsgruppe für Demente in Parsberg – jetzt auch mit Abholdienst

Seit zwei Jahren gibt es in Parsberg und Neumarkt jeweils in den Rot-Kreuz-Häusern die Betreuungsgruppen. Nachdem sich der Abholdienst in Neumarkt gut bewährt hat, möchten wir auch in Parsberg einen Bus dafür einsetzen. Neben dem Fahrer ist eine Begleitperson mit im Bus um evtl. Unruhen beobachten zu können.
Hier ein kleiner Einblick in unsere Betreuungstätigkeit. Wir beginnen mit einer fröhlichen Kaffeerunde und schon hier ist es wichtig, dass neben jedem „Gast“ eine Bezugsperson sitzt und Hilfe leisten kann. Anschließend beginnen wir – ohne jede Eile – im Kreis miteinander leichte Sitzgymnastik. Wir singen alte Volkslieder und Schlager und so manches alte Lied verführt zum Erzählen von alten Zeiten. Zum gemeinsamen Mittagessen darf, wer Lust hat, die Nachspeise mit zubereiten und anschließend mit abspülen. Es ist sehr wichtig, dass unsere „Gäste“ nicht überfordert werden, da er sonst seine Defizite besonders stark empfindet und depressiv reagiert, unruhig wird oder sich aggressiv verhält. Ebenso wichtig ist aber auch, die noch Aktiveren so zu beschäftigen, dass sie Freude daran haben und gerne mitmachen. So werden nach dem Mittagessen individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten und so manches Mensch – ärgere dich nicht Spiel hat auch schon unsere Mitarbeiter zum Gewinnen angespornt.
Die Betreuungsgruppe ist eine von unserem Helferkreis mit getragene Entlastungsmöglichkeit, welche durch ausreichende Schulungen und Begleitung auf diese Arbeit vorbereitet und begleitet werden..

Dauer: 10.00 bis 14.00 Uhr
Jeden 2. Dienstag

Orte:Rotes Kreuz Parsberg
Rotes Kreuz Neumarkt

Unverbindliche Information über die Beratungsstelle für Pflege und Demenz beim Roten Kreuz, Frau Eva-Maria Fruth, Telefon: 09181/483-41
Montags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00
Mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Gerne rufen wir auch zurück.


Wichtiges zur Rentenversicherung, die ja immer weniger wird:

Zusätzliche Altersvorsorge - deshalb wichtiger denn je -
unter www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie wichtige Hinweise und Broschüren zum download.

Altersrenten können unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Erreichen des 65. Lebensjahres (Regelaltersgrenze), nicht jedoch vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Bei vorzeitigen Altersrenten kann statt in vollem Umfang auch als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente in Anspruch genommen werden. Je kleiner der Anteil der Teilrente ausfällt, desto höher ist die Hinzuverdienstgrenze.

Altersrente – Regelaltersrente
Voraussetzungen für den Anspruch auf die Regelaltersrente sind, dass der Versicherte
-das 65. Lebensjahr vollendet und
-die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.
Der Begriff „Regelaltersrente“ soll verdeutlichen, dass es sich bei dieser Altersrente um die Leistung handelt, die im Alter üblicherweise gezahlt wird. Daher werden auch die Altersgrenzen 60 und 63 stufenweise auf einheitlich 65 Jahre (= Regelaltersgrenze) angehoben.

Altersrente für Frauen
Versicherte Frauen haben Anspruch auf die Altersrente, wenn sie

-das 60. Lebensjahr vollendet haben und
-nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeiten (also mindestens 121 Monate) und
-die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Jeder Monat mit Pflichtbeiträgen ab dem 40. Lebensjahr zählt für die Voraussetzung „mehr als zehn Jahre“ mit.
Ab dem Jahr 2012 wird diese Altersrentenart abgeschafft. Frauen, die nach 1951 geboren sind, können somit keinen Anspruch auf Altersrente für Frauen mehr erwerben.

Altersrente für langjährig Versicherte
Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

-das 63. Lebensjahr vollendet und
-die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Diese Altersrente kann ab 2010 – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1948 – bereits vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Die ab November 1949 und später geborenen Versicherten können die Altersrente bereits mit 62 Jahren, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent (weil vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen), erhalten.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie

-das 60. Lebensjahr vollendet haben und
-bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderter anerkannt sind (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) und
-die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Vor dem 1. Januar 1951 geborene Versicherte können diese Altersrente auch dann erhalten, wenn sie bei Rentenbeginn berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht sind.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn sie

-das 60. Lebensjahr vollendet haben und
-bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren und
-in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeitragszeiten und
-die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Ab dem Jahr 2012 wird diese Altersrentenart abgeschafft. Versicherte, die nach 1951 geboren sind, können somit keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mehr erwerben.

Altersrente nach Altersteilzeitarbeit
Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente nach „Altersteilzeitarbeit“, wenn sie

-das 60. Lebensjahr vollendet haben und
-insgesamt 24 Monate Altersteilzeitarbeit geleistet haben und
-in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeitragszeiten und
-die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Altersteilzeit liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber den durch die Altersteilzeitarbeit verminderten Verdienst auch mindestens 70 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes aufgestockt und Beiträge zur Rentenversicherung auch für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsverdienst aus der Teilzeitarbeit und einem Betrag in Höhe von 90 Prozent des Vollzeitarbeitsverdienstes geleistet hat.
Ab dem Jahr 2012 wird diese Altersrentenart abgeschafft. Versicherte, die nach 1951 geboren sind, können somit keinen Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeitarbeit mehr erwerben.

 

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