Dorferneuerung Freihausen
Voraussetzung für die weiteren Schritte bei der Dorferneuerung Freihausen war die Erteilung der Erlaubnis, dass vorzeitig mit den Maßnahmen begonnen werden darf.
Andernfalls wäre die Förderfähigkeit entfallen und alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde hätte alle ihre Kosten selbst tragen müssen. Eine Förderung vom Amt für Ländliche Entwicklung wäre nicht gewährt worden.
Hier waren wir als Gemeinde in der Pflicht die Regularien korrekt einzuhalten, damit wir zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen auf der rechtlich sicheren Seite treffen konnten und können.
Wir freuen uns nun über die jetzt erteilte Bewilligung und konnten am 04.08.2017 die Verträge mit dem Landschaftsarchitekten Herrn Kölbl abschließen.
Für unsere eifrige Freihauser Dorfgemeinschaft heißt dies nun, dass auch die privaten Projekte angestoßen werden können.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die anliegenden Hinweise und Fördervoraussetzungen!
....Möglichkeiten der Privatförderung
....Informationsblatt Privatförderung
....Verwendungsnachweis privat
Gemäß der derzeit geltenden Dorferneuerungsrichtlinie 2017 können in bereits angeordneten bzw. eingeleiteten Verfahren/Vorhaben nunmehr auch Kleinstunternehmen der Grundversorgung gefördert werden.
19.05.2022 19:00 Uhr - Gemeinderatssitzung
22.05.2022 13:45 Uhr - Kapellenfest Ittelhofen
an der Kapelle unter den Linden
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16.06.2022 10:00 Uhr - FF Daßwang Fahrzeug und Fahnenweihe
Beginn um 10.00 Uhr mit Frühschoppen
Mittagstisch
nachmittags Kaffee und Kuchen